RA Gebäudeservice← www.ragebaeudeservice.de

Reinigungsplan Treppenhausreinigung: Aufgaben, Turnus, Muster

Sauberes Treppenhaus mit Handlauf sowie Eimer und Mopp auf dem Podest

Ein guter Reinigungsplan für die Treppenhausreinigung legt fest, welche Arbeiten wie oft anfallen und wer sie erledigt. Wie oft gereinigt wird, hängt vor allem von der Nutzung des Hauses und vom Bedarf ab. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie den Plan aufbauen, wer ihn festlegt und was bei gewerblich genutzten Häusern anders ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Plan enthält Aufgaben, Turnus, Zuständige und eine Abhakliste.
  • Eine wöchentliche Reinigung gilt im Standardfall als ausreichend.
  • Ohne Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung müssen Mieter nicht putzen.
  • Bei Gewerbe im Haus lohnt sich ein engerer Takt mit Nachweis.

Was gehört in einen Reinigungsplan für die Treppenhausreinigung?

Der Plan beantwortet vier Fragen: Was wird gemacht, wie oft, von wem und wie wird es belegt? Fehlt eine davon, entsteht schnell Streit. Ein Aushang im Hausflur und eine Kopie in der Hausverwaltung halten alle auf dem gleichen Stand.

Zu den regelmäßigen Aufgaben zählen das feuchte Wischen von Stufen und Podesten, das Abwischen des Handlaufs, der Lichtschalter, des Klingeltableaus und der Briefkästen sowie das Reinigen von Eingangsbereich und Fußmatte. Wer dabei nur die Stufen nennt, übersieht genau die Flächen, die am häufigsten angefasst werden.

Seltener fallen Arbeiten an wie die Reinigung der Treppenhausfenster, der Kellertreppe, der Geländerstäbe und der Türen. Diese Aufgaben tragen Sie am besten als eigene Zeilen mit längerem Abstand ein, zum Beispiel pro Quartal. Eine gründliche Grundreinigung kommt oft einmal im Jahr hinzu und ist ein anderer Auftrag als die laufende Unterhaltsreinigung.

Als Grundlage dienen Mietvertrag und Hausordnung. Dort sollte stehen, dass der Plan Teil der Vereinbarung ist. Ein Plan, der nur an der Wand hängt, ist schwerer durchzusetzen.

Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden?

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Regensburg (Aktenzeichen 11 C 3715/03) ist eine einmalige Treppenhausreinigung pro Woche ausreichend, wie Mietrecht Siegen schreibt. Das ist die Grundlage für den Standardfall in einem normalen Mehrfamilienhaus.

Bei erhöhtem Reinigungsbedarf kann auch eine zweimalige Reinigung pro Woche als angemessen gelten. Als Beispiel nennt dieselbe Quelle schlechte Wetterlage. Bei Matsch, Schnee oder Laub im Herbst bringt der Besucherverkehr mehr Schmutz ins Haus, und ein fester Wochenrhythmus reicht dann oft nicht.

Entscheidend sind Größe des Hauses, Zahl der Etagen und Parteien sowie die Nutzung. Eine Zahl für jede Hausgröße gibt es nicht. Je mehr Menschen täglich durch das Haus laufen, desto kürzer sollte der Abstand zwischen den Reinigungen sein.

SituationTurnus im Plan
Erhöhter Bedarf, z. B. schlechtes Wetter2× pro Woche

Urteile gelten für ihren Einzelfall. Lassen Sie strittige Fälle vom Mieterverein oder einem Anwalt prüfen.

Wer erstellt den Reinigungsplan und wer muss putzen?

Ohne entsprechende Vereinbarung gibt es für einen Mieter keine Verpflichtung, das Treppenhaus selbst zu reinigen. Das bestätigt Mietrecht Siegen. Die Pflicht entsteht erst durch den Mietvertrag oder die Hausordnung.

Den Plan legt in der Regel der Vermieter oder die Hausverwaltung fest. Bei Eigentümergemeinschaften beschließen die Eigentümer, ob reihum geputzt oder ein Dienstleister beauftragt wird. Wichtig ist, dass jede Partei den Plan kennt und die Zuteilung nachvollziehbar ist.

Wer nicht selbst putzen kann oder will, setzt eine Reinigungsfirma ein. Dann entfällt die Zuteilung unter den Bewohnern; der Reinigungsplan wird als Leistungsverzeichnis mit festen Terminen mit der Firma vereinbart. Ob und wie sich die Kosten auf Mieter umlegen lassen, hängt vom Mietvertrag ab; klären Sie das vorab mit dem Mieterverein oder einer Rechtsberatung.

Muster für den Aufbau: So legen Sie den Plan Schritt für Schritt an

Der folgende Ablauf lässt sich auf jedes Haus übertragen:

  1. Rundgang machen: Stufen, Podeste, Handlauf, Fenster, Keller, Eingang notieren.
  2. Aufgaben nach Häufigkeit sortieren: wöchentlich, monatlich, vierteljährlich, jährlich.
  3. Verantwortliche eintragen: Wohnung oder Firma je Woche.
  4. Material festlegen: Wo stehen Eimer, Mopp und Reiniger?
  5. Nachweis einführen: Abhakspalte mit Datum und Kürzel.
  6. Plan aushängen und in der Hausordnung verankern.

Als Tabellenrahmen eignet sich dieses Muster:

AufgabeTurnusZuständigErledigt (Datum)
Stufen und Podeste feucht wischenwöchentlichlaut Wochenplan
Handlauf, Lichtschalter, Briefkästen abwischenwöchentlichlaut Wochenplan
Eingangsbereich, Fußmatte reinigenwöchentlichlaut Wochenplan
Fenster, Kellertreppenach Vereinbarunglaut Plan

Halten Sie den Plan auf einer Seite. Wer ihn lesen muss, soll in wenigen Sekunden sehen, wer diese Woche dran ist.

Was tun, wenn sich Bewohner nicht an den Reinigungsplan halten?

Die meisten Konflikte entstehen, weil der Plan unklar ist oder niemand kontrolliert. Prüfen Sie zuerst, ob die Pflicht überhaupt im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht. Ohne diese Grundlage lässt sich nichts durchsetzen.

Mit einer Abhakliste mit Datum sehen alle, welche Woche nicht erledigt wurde. Das schafft Verbindlichkeit, ohne dass jemand persönlich angegriffen wird. Fotos vom Zustand bei Streit sind hilfreich.

Hilft eine freundliche Erinnerung nicht, folgt ein kurzes schriftliches Schreiben mit Verweis auf Plan und Hausordnung. Weitere Schritte, etwa eine Abmahnung, sollten Vermieter vorher rechtlich prüfen lassen.

Wenn es dauerhaft nicht klappt, ist die Beauftragung eines Dienstleisters oft der ruhigere Weg. Der Plan wird dann nicht mehr unter Nachbarn verhandelt, sondern vertraglich mit der Firma geregelt.

Worauf kommt es bei gewerblich genutzten Treppenhäusern an?

Wo Praxen, Kanzleien oder Läden im Haus sind, laufen täglich Kunden und Patienten durch. Der Wochenrhythmus des Wohnhauses reicht dann oft nicht; der Takt richtet sich nach der Besucherzahl und der Nutzung. Der Reinigungsplan für die Treppenhausreinigung sollte Eingang, Erdgeschoss und stark genutzte Flächen enger takten als obere Etagen.

Zeitfenster sind ein zweiter Punkt: Gereinigt wird, wenn wenig Betrieb ist, am besten vor Öffnung oder nach Feierabend. Nasse Stufen sind eine Rutschgefahr, deshalb gehören Warnschilder in den Plan.

Drittens zählt die Dokumentation. Eine Firma kann Einsätze mit Datum und Leistung abzeichnen, und die Hausverwaltung hat damit einen Beleg gegenüber Mietern und Eigentümern. Legen Sie fest, wer den Nachweis aufbewahrt und wie Beanstandungen gemeldet werden.

Häufige Fragen

Soll der Reinigungsplan im Mietvertrag stehen?

Ja, am besten wird er dort oder in der Hausordnung verankert, denn ohne Vereinbarung besteht für Mieter keine Reinigungspflicht. Ein Aushang allein reicht als Grundlage nicht.

Welche Zeilen vergisst man im Plan oft?

Häufig fehlen Handlauf, Lichtschalter, Klingeltableau und Briefkästen, obwohl sie oft angefasst werden. Auch Kellertreppe, Fenster und Fußmatte gehören eingetragen.

Wie lässt sich die Erledigung belegen?

Eine Abhakspalte mit Datum und Kürzel am Aushang genügt im Wohnhaus. Bei einer Reinigungsfirma dient ein abgezeichneter Leistungsnachweis je Einsatz.

Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?

Die Unterhaltsreinigung ist die laufende, regelmäßige Pflege nach Plan. Die Grundreinigung ist eine gründliche Einmalleistung, die tiefer sitzenden Schmutz entfernt.

Reinigungsplan für das Treppenhaus bei RA Gebäudeservice anfragen

RA Gebäudeservice

Wir aus Seligenstadt übernehmen die Treppenhausreinigung im Rhein-Main-Gebiet als Teil unserer Gebäudereinigung und stimmen den Reinigungsplan individuell auf Ihr Haus ab. Bei uns kommen Reinigung und Gartenservice aus einer Hand, und Sie können eigene Geräte und Mittel nutzen oder uns alles mitbringen lassen. Unsere Gebäudereinigung stellen wir auf der Seite Gebäudereinigung im Rhein-Main-Gebiet vor. Schildern Sie uns Ihr Objekt einfach über unsere Kontaktseite, und Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.

Gebäudereinigung im Rhein-Main-Gebiet ansehen

← Alle Artikel